Fragen zur Kreismusikschule des Landkreises Börde

FAQ - Allgemein

Was muss ich mitbringen, um Schüler an der Musikschule zu werden?

Die beste Voraussetzung ist es, wenn der Schüler eigenes Interesse für den Unterricht an einer Musikschule hat. Wir Pädagogen nennen dies Motivation. Diese Motivation ermöglicht dem Schüler, dass er viel Zeit, Ausdauer, Fleiß und Einsatzbereitschaft in seine Instrumental- oder Gesangsausbildung einbringt. Nach gewisser Zeit wird er sich dann mit Hilfe seines Instrumentes (oder der eigenen Stimme) musikalisch ausdrücken können.

Beim Erlernen eines Instrumentes ist viel "Handwerkszeug" erforderlich, das durch regelmäßiges Üben ausgeprägt wird. Kreativität und künstlerisches Verständnis sind "Pfeffer und Salz", die dem "Handwerk Musik" die "Würze" geben.

Was muss ich mitbringen, um Schüler an der Musikschule zu werden?

Die beste Voraussetzung ist es, wenn der Schüler eigenes Interesse für den Unterricht an einer Musikschule hat. Wir Pädagogen nennen dies Motivation. Diese Motivation ermöglicht dem Schüler, dass er viel Zeit, Ausdauer, Fleiß und Einsatzbereitschaft in seine Instrumental- oder Gesangsausbildung einbringt. Nach gewisser Zeit wird er sich dann mit Hilfe seines Instrumentes (oder der eigenen Stimme) musikalisch ausdrücken können.

Beim Erlernen eines Instrumentes ist viel "Handwerkszeug" erforderlich, das durch regelmäßiges Üben ausgeprägt wird. Kreativität und künstlerisches Verständnis sind "Pfeffer und Salz", die dem "Handwerk Musik" die "Würze" geben.

Was kostet der Unterricht an der Musikschule?

Der genaue Betrag hängt von der gewählten Unterrichtsform (Einzelunterricht, Partnerunterricht, Gruppenunterricht), einer eventuellen Instrumenten-Leihgebühr und einer möglichen Gebührenermäßigung (Familienermäßigung, Zweitfachermäßigung) ab. Näheres dazu kann man in der Gebührensatzung erfahren.

Der Unterricht an der Musikschule ist nicht nur für die Persönlichkeitsentwicklung des Schülers sehr wertvoll, sondern auch für den Träger der Schule (Landkreis Börde) eine nicht unerhebliche Investition in die Bildung seiner Bürger. Zum überwiegenden Teil werden die Unterrichtskosten durch die öffentliche Hand (Landkreis und Bundesland) getragen. Einen Eigenanteil entsprechend der Gebührenordnung übernehmen die Nutzer (Schüler) bzw. die Erziehungsberechtigten.

Wie finde ich mein Wunschinstrument?

Musizieren ist eine besondere Form der Kommunikation. Das beabsichtigte Instrument ist dabei das Kommunikationsmittel. Bin ich jung und in meiner Entscheidung ungebunden, ist oftmals das erste Instrument, mit dem ich in Berührung komme, mein Instrument. Bin ich schon älter und habe genaue Vorstellung von meinem Leben als Rockmusiker, ist natürlich das Band-Instrumentarium genau das richtige für mich. Ob es nun unbedingt das Schlagzeug sein muss oder vielleicht doch der E-Bass sein kann, erfahre ich am besten in einem Gespräch mit unseren Musikschullehrern.

Gibt es Schnupperstunden oder Probeunterricht?

Ja. Ein Probeunterricht bietet sich überall dort an, wo man nicht genau einschätzen kann, ob ein Schüler anatomisch oder methodisch einem Instrument oder dem Unterricht gewachsen ist. In diesen Fällen ist eine Schnupperstunde ein gutes Mittel für Schüler, Eltern und Lehrer Erfahrungen zu sammeln.

Gibt es Gebührenermäßigung für den Unterricht?

Ja. Die Gebührensatzung der Musikschule nennt verschiedene Möglichkeiten der Gebührenermäßigung, die auf Antrag gewährt werden:

Zum einen die Mehrfachermäßigung (25 %) – wenn ein Schüler mehrere Fächer an der Musikschule belegen möchte, zum anderen die Familienermäßigung (25 %) – wenn mehrere Mitglieder einer Familie (Kinder und Erwachsene) am Unterricht der Musikschule teilnehmen.

Im Krankheitsfall ist weiterhin eine Ermäßigung möglich, wenn der Unterricht ununterbrochen länger als vier Wochen nicht besucht werden kann.

Weiterhin kann das Schulgeld um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn auf diese Weise die besondere Begabung eines Schülers gefördert wird. Über diese Ermäßigung entscheidet der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Fachdienst Schulen und Kultur des Landkreises Börde. Nähere Einzelheiten dazu erfährt man in der Satzung des Landkreises über die Erhebung von Gebühren für die Musikschulen (Gebührensatzung) in der jeweils gültigen Fassung.

Muss ich mein Instrument zum Unterricht mitbringen?

Ja und Nein. Große Instrumente (Klavier, Schlagzeug, Verstärker) sind in den entsprechenden Unterrichtsräumen vorhanden. Handliche Instrumente (Gitarren, Blasinstrumente oder Streichinstrumente) werden zu jeder Unterrichtsstunde vom Schüler mit in die Musikschule gebracht.

Welche Instrumente können an der Musikschule ausgeliehen werden?

Alle mitwachsenden Instrumente (Violinen, Celli, Akkordeons) können als Instrumente gegen Gebühr während der Musikschulausbildung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stehen auch viele Blasinstrumente (Trompeten, Posaunen, Klarinetten, Flöten) zur Ausleihe bereit. Die Leihgebühr beträgt 10 Euro pro Monat.

Blockflöten, Klaviere, Keyboards, Schlagzeuge, E-Gitarren können in der Regel nicht in der Musikschule ausgeliehen werden und müssen für den Unterricht durch den Schüler besorgt werden. Vor einer Investition in ein eigenes Instrument sollte aber unbedingt der Rat eines Fachmanns (z.B. des Fachlehrers) eingeholt werden.

Warum gibt es die Musikschule nicht auch in meiner Nähe?

Der Landkreis Börde ist flächenmäßig der zweitgrößte Landkreis Sachsen-Anhalts. Wir sind bestrebt unseren Wirkungsbereich auf das gesamte nördliche Kreisgebiet zu verteilen.

Wer ein bestimmtes Instrument lernen möchte oder nur einen begrenzten Unterrichtszeitpunkt zur Verfügung stellen kann, ist häufig auf die Ausbildung an einem bestimmten Standort angewiesen. Eine Liste der Unterrichtsstandorte finden sie hier.

Ist auch in den Ferien und an Feiertagen Musikschulunterricht?

Nein. Der Unterricht an der Musikschule ist wie der Unterricht an den allgemein bildenden Schulen organisiert. In den Ferien und an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt.

Wie und wo kann ich mich über das Angebot der Musikschule informieren?

Einen schnellen, zeitlich unabhängigen Einblick über unser Angebot finden Sie auf den Seiten unserer Homepage. Wenn der konkrete Wunsch nach Musikschulunterricht besteht, bietet sich ein Telefonat oder ein Besuch in der Musikschule an. Beratungen sollten vorab telefonisch angefragt werden.

Eine weitere gute Möglichkeit, sich über unser Angebot zu informieren, ist der Besuch eines unserer Konzerte, deren Termine über die örtliche Presse bekanntgegeben werden.

Regelmäßig findet ein Tag der offenen Tür statt. Hier kann man sich ausführlich und praktisch über das Angebot unserer Musikschule informieren.

Welche Unterrichtsformen gibt es?

In der Regel kann man zwischen Einzel-, Partner- und Gruppenunterricht wählen. Der Einzelunterricht wird mit 30 bzw. 45 Unterrichtsminuten pro Woche angeboten, wobei die 45-minütige Einzelunterrichtsstunde dem Leistungsorientierten Unterricht vorbehalten ist. Partner- und Gruppenunterrichtsstunden sind immer 45 Minuten lang.

Welche Unterrichtsform ist für mein Kind die richtige?

Eine grundsätzliche Aussage dazu zu treffen, ist schwierig. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die meiste Aufmerksamkeit erfährt ein Kind natürlich im Einzelunterricht. Dabei ist es aber die ganze Unterrichtzeit über gefordert. Manche Kinder brauchen auch Konzentrationspausen: Hier ist dann der Partner- bzw. Gruppenunterricht von Vorteil. Grundsätzlich lernen Kinder auch gern gemeinsam mit Gleichgesinnten.

Habe ich die Möglichkeit, die Unterrichtsform auszuwählen?

Ja, mit gewissen Einschränkungen. Da die Nachfrage bei vielen Instrumenten das Angebot überschreitet, wird im Anfangsunterricht überwiegend Gruppen- und Partnerunterricht angeboten. Hinzu kommt, dass der Anfangsunterricht seitens des Landes Sachsen-Anhalt finanziell nicht gefördert wird. Daher ist es nur in Ausnahmefällen möglich, während der ersten beiden Unterrichtsjahre am Einzelunterricht (45 Minuten/Woche) teilzunehmen. Die gewählte Unterrichtsform ist für ein Schuljahr bindend. Zum Ende des Schuljahres kann eine Veränderung der Unterrichtsform schriftlich beantragt werden.

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