Fragen zur Kreismusikschule des Landkreises Börde

FAQ - für Eltern

Kann eine verpasste Unterrichtsstunde nachgeholt werden?

Nein. Eine verpasste Unterrichtsstunde kann nicht nachgegeben werden. Wenn der Schüler krankheitsbedingt dem Unterricht ununterbrochen länger als vier Wochen fernbleibt, ermäßigt sich die Unterrichtsgebühr während dieser Zeit auf Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes um 50 %.

Gibt es Vertretungsunterricht?

Da jedes Unterrichtsfach seine spezifischen Anforderungen hat, ist die Vertretung nur sehr begrenzt möglich. Dazu kommt, dass die Stundenpläne der Pädagogen in der Regel keine Freistunden aufweisen.

Was passiert, wenn der Unterricht an der Musikschule ausfällt?

Eine ausgefallene Unterrichtsstunde (vom Lehrer oder von der Schulleitung abgesagt) oder auch mehrere können im allgemeinen Schulbetrieb nicht nachgegeben werden. Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Musikschule zu vertreten hat zusammenhängend vier Wochen oder länger aus, besteht die Möglichkeit, auf Antrag seitens des Schülers (der Erziehungsberechtigten), eine Gebührenermäßigung in Höhe von 50 % für diesen Zeitraum zu erhalten. Sollten sich einzelne Ausfallstunden in einem Jahr häufen, sind die Pädagogen bestrebt, in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien) zusätzliche Unterrichtsstunden anzubieten.

Warum muss mein Kind so lange auf die Aufnahme in den Unterricht warten?

Die Unterrichtsorganisation an der Musikschule lehnt sich an das allgemeine Schuljahr an, das am 1. August beginnt und bis zum 31. Juli des Folgejahres andauert. Daher erfolgt die Aufnahme von neuen Schülern größtenteils zum 1. August. Geht die Anmeldung während des Schuljahres ein und sind alle Unterrichtsplätze belegt (was der Regelfall ist), wird der Unterrichtswunsch auf einer Warteliste vermerkt. Darüber hinaus gibt es immer wieder Instrumente, deren Nachfrage das Angebot übersteigen. Hier ist es möglich, dass man sogar länger als ein Schuljahr auf den Unterrichtsbeginn warten muss.

Wie erfahre ich etwas über den Unterricht, den mein Kind an der Musikschule erhält?

Wer Fragen zum Unterricht hat, kann diese im Anschluss an die Unterrichtsstunde kurz vom Lehrer beantworten lassen. Hierfür haben unsere Lehrerinnen und Lehrer einige Augenblicke zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden Zeit. Intensivere und länger dauernde Gespräche sollten vorab mit dem Lehrer vereinbart werden. Zum Austausch zwischen dem Schüler, dem Elternhaus, dem Lehrer und der Schule dienen die Klassenvorspiele und das Beratungsgespräch während der Jahresvorspiele und Prüfungen. Aber auch über das Mitteilungs- und Aufgabenheft lässt sich der Kontakt zum Unterrichtsgeschehen aufrechterhalten.

Kann ich der Unterrichtsstunde meines Kindes beiwohnen?

Ein Besuch der Unterrichtsstunde des eigenen Kindes in der Fachausbildung lässt sich organisieren. Gerade im Anfangsunterricht und bei sehr jungen Schülern ist die Unterstützung des Elternhauses beim häuslichen Üben oft von Vorteil. Informationen zur Methodik des Übens können so über eine passive Teilnahme eines Elternteils am Unterricht erworben werden. Langfristig soll der Schüler zum selbständigen Üben angeregt werden. Daher sollte diese unterrichtbegleitende Phase der Eltern oder Großeltern nicht zu lange dauern. Sprechen Sie mit dem Lehrer Ihres Kindes. Er wird Ihnen die richtige Unterstützung empfehlen.

Was machen die Kinder in der Musikalischen Früherziehung (MFE)?

In der Musikalischen Früherziehung werden die Kinder spielerisch mit den Elementen Musik, Bewegung und Sprache vertraut gemacht. Dabei werden alle Sinne der Kinder angesprochen: es wird gehört, gesungen, gemalt, getanzt, gefühlt und vieles mehr.

Wie kann ich den Lehrer meines Kindes erreichen?

Der Lehrer Ihres Kindes wird Ihnen zu Beginn der Ausbildung einen direkten Kontakt mitteilen. Darüber hinaus können Informationen auch über die Musikschulverwaltung weitergeleitet werden (Mo – Do 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Fr 7:00 bis 13:00 Uhr; Telefon: 039201 21716).

Wann kann ich den Unterricht an der Musikschule kündigen?

Alle Änderungen, die den Unterricht an der Musikschule betreffen, bedürfen der Schriftform. Kündigungen sind zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres möglich. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Schulleiter.

Wie kann ich die Arbeit an der Musikschule unterstützen?

Die Arbeit an der Musikschule lässt sich für Eltern, Großeltern, Freunde und Förderer unserer Schule am besten über die Mitgliedschaft im Förderverein der Kreismusikschule Wolmirstedt/Haldensleben e.V. realisieren. Zu bestimmten Anlässen, wie zum Beispiel dem Tag der offenen Tür oder unserem Musikschulsommerfest, freut sich der Verein über die Hilfe aus den Reihen unserer Eltern.

 

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